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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der NodeZero GmbH, eingetragen im österreichischen Firmenbuch (im Folgenden "NodeZero" oder "Auftragnehmer"), und ihren Geschäftskunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Mit der Beauftragung von Leistungen der NodeZero GmbH erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der NodeZero GmbH und dem Auftraggeber, sofern beide Parteien Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind. Sie finden Anwendung auf alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NodeZero ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn NodeZero in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von NodeZero sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NodeZero oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

Gemäß dem E-Commerce-Gesetz (ECG) werden dem Auftraggeber die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, bei der Bestellung transparent dargestellt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

§ 3 Leistungsbeschreibung

NodeZero erbringt Dienstleistungen im Bereich Cybersecurity-Ausbildung und -Training. Das Leistungsangebot umfasst drei Kernbereiche: Workshops (praxisorientierte Schulungen), Hosted CTFs (Capture-the-Flag-Wettbewerbe als Dienstleistung) und die CyberSkills Plattform (digitale Lernplattform). Die im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

NodeZero ist berechtigt, sich zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Workshops

Workshop-Buchungen werden auf Basis eines individuellen Angebots oder der auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung abgeschlossen. Die Buchung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NodeZero verbindlich.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen: Bei Rücktritt bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Workshop-Termin fallen keine Stornogebühren an. Bei Rücktritt zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.

Der Auftraggeber ist berechtigt, angemeldete Teilnehmer durch andere Mitarbeiter seines Unternehmens zu ersetzen, sofern NodeZero hierüber rechtzeitig informiert wird. Sämtliche Workshop-Materialien, Unterlagen und Handouts sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von NodeZero weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

§ 5 Hosted CTFs

Im Rahmen der Hosted-CTF-Dienstleistung stellt NodeZero dem Auftraggeber eine maßgeschneiderte Capture-the-Flag-Plattform für den vereinbarten Veranstaltungszeitraum zur Verfügung. Der Leistungsumfang, einschließlich der Anzahl und Art der Challenges, wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von NodeZero entwickelten CTF-Challenges, der Plattform-Software und den zugehörigen Inhalten verbleiben bei NodeZero. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der vereinbarten Veranstaltung.

NodeZero bemüht sich, eine Plattformverfügbarkeit von 99,5 % während des vereinbarten Veranstaltungszeitraums zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Veranstaltungsteilnehmern wird auf die gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) verwiesen.

§ 6 CyberSkills Plattform

Der Zugang zur CyberSkills Plattform wird dem Auftraggeber auf Basis eines Lizenzmodells gemäß der individuellen Vereinbarung gewährt. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auf den vereinbarten Nutzerkreis des Auftraggebers und sind nicht übertragbar.

Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Benutzerkonten verantwortlich und hat sicherzustellen, dass Zugangsdaten nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung der Plattform über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Personen, stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

Die auf der Plattform bereitgestellten Inhalte, einschließlich Kursmaterialien, Labs und Übungsaufgaben, sind ausschließlich zum Zwecke der Schulung im Rahmen des Vertrags zu verwenden. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, den Quellcode der Plattform zu ermitteln, sind untersagt.

§ 7 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist NodeZero berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 8 Gewährleistung

NodeZero gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und dem Stand der Technik genügen. Für Unternehmergeschäfte gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Leistungserbringung gemäß den Bestimmungen des UGB.

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mangelrüge gilt die Leistung als genehmigt. NodeZero wird berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

NodeZero haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, soweit dies nach den Bestimmungen des ABGB und UGB zulässig ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, nicht erzielte Ersparnisse und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gesamthaftung von NodeZero ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des betreffenden Einzelauftrags beschränkt.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjahren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen) befreien NodeZero für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.

§ 11 Datenschutz

NodeZero verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von NodeZero unter https://nodezero.at/privacy.

Sofern NodeZero im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist auf der Website unter https://nodezero.at/dpa abrufbar.

§ 12 Geistiges Eigentum

Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an von NodeZero entwickelten oder bereitgestellten Materialien, Software, Plattformen, CTF-Challenges und Schulungsunterlagen verbleiben ausdrücklich bei NodeZero. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Vertrags.

Der Auftraggeber darf bereitgestellte Materialien ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NodeZero.

§ 13 Kündigung

Verträge über Einzelleistungen (Workshops, einzelne CTF-Events) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerleistungsverträge (insbesondere CyberSkills Plattformzugang) können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Geschäftsbeziehung zwischen NodeZero und dem Auftraggeber ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der NodeZero GmbH zuständig.

Zuletzt aktualisiert: März 2026